Statut - Verein der Freunde der Casa Avanzini

1. Name und Sitz der Vereinigung

Unter dem Namen "Amici di Casa Avanzini" wird ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) gegründet, nachstehend Verein genannt.

Der Sitz des Vereins befindet sich in Curio.

2. Zweck

Ziel des Vereins ist es, die öffentliche Nutzung der Casa Avanzini zu fördern, ihre kulturelle Bedeutung zu bekräftigen und den Willen des Stifters zu verteidigen. Sie will im Rahmen ihrer Möglichkeiten Handwerker und Künstler in der Region Malcantone unterstützen. Sie will eine Brücke zu Menschen ausserhalb der Region und des Kantons Tessin schlagen, um Casa Avanzini und seine Projekte bekannt zu machen.

3. Organe des Vereins

- Die Versammlung des Vereins:

Er tritt einmal im Jahr zusammen, ernennt den Ausschuss und die Rechnungsprüfer, setzt den Sozialbeitrag fest und genehmigt den Jahresabschluss.

- Ein repräsentativer Ausschuss von 5 bis 9 Mitgliedern, dem folgende Personen angehören:
1 Präsident

1 Vizepräsidentin

1 Sekretärin/Kassiererin

2 bis 4 Mitglieder

Er handelt im Einklang mit dem Zweck des Vereins.

- 2 Rechnungsprüfer und 1 Stellvertreter, für eine Amtszeit von 2 Jahren

4. Haftung

Der Verein haftet für seine Verpflichtungen, sowohl moralisch als auch finanziell.
Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

5. Mitglieder des Vereins

- Mitglied des Vereins ist, wer den Zweck des Vereins unterstützt und
trägt die Sozialsteuer bei.

- Der Ausschluss eines Mitglieds wird von der Versammlung auf Vorschlag des Ausschusses ausgesprochen
leitend.

6. Schlussbestimmungen

- Zur Änderung der Satzung ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

- Für die Auflösung des Vereins ist eine 3/4-Mehrheit der eingetragenen Mitglieder erforderlich.

Diese Satzung wurde von der konstituierenden Sitzung am 11.11.2000 angenommen.

Geändert durch die Versammlung der Vereinigung am 10.11.2015.

Geändert von der Verbandsversammlung am 3.6.2016

Curio, 3. Juni 2016